HYGIENEKONZEPT

HYGIENEKONZEPT

nach der Berliner SARS-CoV-2-EindmaßV; Sonstige Veranstaltung nach §4, Abs. 2, Satz 6 (Stand: 9. Juni 2020)

  1. Die Teilnehmenden werden bei dem Ausfüllen eines verbindlichen Anmeldebogens auf der Website bereits vor der Veranstaltung über das Hygienekonzept informiert und müssen sich damit einverstanden erklären. Sie werden bei der Anmeldung ausdrücklich dazu aufgefordert, nur an der Veranstaltung teilzunehmen, wenn sie sich gesund fühlen.

  2. Es besteht die Pflicht zur Führung einer Anwesenheitsdokumentation mit Informationen zur Kontaktnachverfolgung. Diese werden zu Beginn der Veranstaltung über einen Bogen (je Teilnehmer) von allen Teilnehmenden eingesammelt. Diese Dokumentation ist 4 Wochen nach der jeweiligen Veranstaltung aufzubewahren und wird im Anschluss vernichtet. Sie beinhaltet folgende Informationen:

    1. Vor- und Familienname, 

    2. Vollständige Anschrift, 

    3. Telefonnummer,

    4. Anwesenheitszeit und -dauer.

  3. Zum Ausfüllen des Formulars wird jede:r Teilnehmenden ein neuer Stift ausgeteilt und im Anschluss von diese:r behalten.

  4. Alle Teilnehmenden werden noch einmal ausdrücklich aufgefordert, wann immer möglich und zumutbar, einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Teilnehmenden, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammen, einzuhalten. Dies gilt sowohl auf dem Fahrrad als auch an den jeweiligen Stopps der Tour. Damit dieser Abstand eingehalten werden kann, wird die Teilnehmendenzahl auf max. 10 Personen beschränkt. Zusätzlich zu diesen 10 Personen fahren ein Tour Guide sowie eine Begleitperson des Vereins bei der Tour mit. Zusätzlich werden Tour Guide-Empfänger verteilt, mit denen die Teilnehmenden sich an Stopps weit auseinander stellen und trotzdem problemlos dem Tour Guide folgen können. 

  5. Zu der Einführung der Fahrt und wann immer kein Mindestabstand eingehalten werden kann, sind die Teilnehmenden verpflichtet, einen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber werden sie, wie in 1. erwähnt, bereits vor der Veranstaltung informiert.

  6. Sollte ein Bedarf an Leihrädern bestehen, werden diese vor der Fahrt an Handgriffen, Bremsen und auf den Sattelflächen gründlich desinfiziert. Für diese Reinigung stehen Papiertücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung. 

  7. Jede:r Teilnehmende desinfiziert sich zu Beginn der Veranstaltung die Hände. Dafür wird ein Desinfektionsmittel bereitgestellt. 

  8. Im Anschluss an die Desinfektion werden einzeln in Plastiktüten verpackte Tour Guide-Empfänger und Kopfhörer-Pads verteilt. Die Kopfhörer-Pads werden nur einmalig verwendet, um eine Infektion über die Kontaktstelle am Ohr zu vermeiden. Die Geräte werden im Anschluss an die Fahrt von den Veranstalter:innen mit Desinfektionsmitteln gründlich gereinigt und neu verpackt.